Bisher gibt es von der Stadt Ahlen keine genaue Personenbegrenzung für die Trauerfeiern.

Wir möchten bestmöglich die Ansteckungsgefahr für die Trauergäste und die Mitwirkenden einschränken.

Unsere Sorge wird zunehmend größer bei einer 7-Tage-Inzidenz von 300,9 in Ahlen. (Stand 12.1.2021) Daher orientieren wir uns für die Trauerfeiern an die Empfehlung vom Bestatterverband.     

 

Coronavirus in NRW    Informationen, Stand 22.12.2020

Neue gemeinsame Empfehlungen des Städte-und Gemeindebundes NRW und des Bestatterverbandes NRW

Folgende Neuerungen sind enthalten:

1. Gleichstellung von privaten und kommunalen Trauerhallen in Bezug auf die Teilnehmerzahl (auch für kommunale Trauerhallen wird nun eine Obergrenze von einer Person pro 10qm Raumfläche empfohlen)

2. Teilnehmer-Obergrenze von 30 Personen pro Trauerfeier auch unter freiem Himmel, Personal und Trauerredner zählen nicht hierzu 

Dadurch ergibt sich für die Trauerhalle

  • Westfriedhof (ca.195 m²) =              18 Personen + 1 Trauerredner + 1 Mitarbeiter
  • Südfriedhof (ca. 118 m²) =               10 Personen + 1 Trauerredner + 1 Mitarbeiter
  • Ostfriedhof (ca. 88 m²) =                   8 Personen + 1 Trauerredner + 1 Mitarbeiter (Orgelbühne)
  • Bestattungshaus Koch (ca. 63 m²) =  5 Personen + 1 Trauerredner
  • Evangelische Kirchen stehen während des Look Down nicht zur Verfügung
  • Katholische Kirchen je nach Größe und Sitzplan unterschiedliche Personenzahlen
  • Trauerfeiern direkt am Grab sind mit bis zu 30 Personen möglich

Dazu ist darauf zu achten, dass alle Trauergäste 

  • die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus  SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) einhalten
  • immer einen Mindestabstand von 1,50 m voneinander haben
  • vor und während der Trauerfeier, sowie am Grab und bei Beileidsbekunden durchgehend ein Mund-Nasenschutz tragen
  • beim Betreten der Trauerhalle die Hände desinfizieren
  • keine Hände schütteln und keinen direkter Körperkontakt haben
  • beim Singen oder Musizieren (Blasinstrumente) ein Mindestabstand von 10 Metern gewährt ist
  • in einer Teilnehmerliste (Vorname, Name, vollständige Adresse und Telefonnummer) aufzuführen sind und diese dann spätestens zwei Tage vor der Trauerfeier beim Bestattungshaus Koch eingereicht wird

 

Auch wenn die Trauerfeier auf Grund der Pandemie nur in kleiner Runde möglich ist, so besteht dennoch die Möglichkeit die Trauerfeier auf Video aufzunehmen oder zu einem späteren Zeitpunkt zu einer größere Gedenkfeier einzuladen.

Wir sind sehr froh, dass immer noch die Möglichkeit besteht, Verstorbene auf ihrem letzten Weg zu begleiten. Jedoch ist es uns auch wichtig an den bestmöglichen Schutz für die Trauergäste und Mitwirkenden zu denken.  

Haben sie noch weitere Fragen? Gerne helfen wir ihnen weiter. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 02382-91770